-Allgemeine Geschäftsbedingungen-
Instrumentalunterricht bei Katrin Schrautzer (Diplom Musikpädagogin)
§ 1 Unterrichtsart und Unterrichtszeit
Der Unterricht wird in den Fächern Klavier, Blockflöte, Querflöte, Saxophon oder Gitarre erteilt.
Der Unterricht wird wöchentlich zu jeweils 30, 45 oder 60 Minuten als Einzelunterricht oder Gruppenunterricht erteilt.
Unterrichtstag und Uhrzeit werden von der Musiklehrerin angeboten und mit dem Musikschüler gemeinsam unbefristet und verbindlich festgelegt.
§ 2 Unterrichtsvergütung
1. Die Unterrichtsvergütung beträgt bei
Einzelunterricht
30 Minuten 22,00 €
45 Minuten 33,00 €
60 Minuten 44,00 €
Gruppenunterricht
2 Personen, pro Person
30 Minuten 11,00 €
45 Minuten 17,00 €
60 Minuten 22,00 €
ab 3 Personen, pro Person
45 Minuten 10,00 €
60 Minuten 15,00 €
pro Unterrichtseinheit.
Das Entgelt ist bis spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung zu entrichten.
2. Das Unterrichtsentgelt wird auch bei einer Nicht-Teilnahme des Musikschülers in vollem Umfang fällig.
3. Bei einer Verhinderung der Musiklehrerin bemüht sich diese darum einen Ersatztermin anzubieten. Kommt kein Ersatztermin zu Stande wird die entsprechende Unterrichtseinheit nicht in Rechnung gestellt.
4. Im Falle einer Entgelterhöhung verpflichtet sich die Musiklehrerin, die Erhöhung mit einer Frist von 1 Monat schriftlich zu erklären.
§ 3 Ferien / Unterrichtsausfall
Gesetzliche Feiertage und Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich unterrichtsfrei. Anderes gilt hier nur bei gesonderter Vereinbarung zwischen der Musiklehrerin und dem Musikschüler.
§ 4 Kündigung
Eine Beendigung des Unterrichtsverhältnisses kann mit einer Frist von 4 Wochen erfolgen.
§ 5 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des AGBs bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.